News

News

   

Neuigkeiten

...aus der Unternehmensberatung
...aus dem Bereich Existenzgründung
...Allgemein
...Wissensdatenbank (Downloads)
02.06.2020
Beratungsförderung für Corona-betroffene Unternehmen von der BAFA eingestellt
 
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) teilt am 26. Mai 2020 auf ihrer Internetseite mit, dass die am 03. April 2020 in Kraft getretenen modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen auf Grund der hohen Nachfrage und der begrenzten Haushaltsmittel eingestellt wurde.

Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen  und dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können das  Programm  "Beratungsförderung der BAFA für Unternehmen in Schwierigkeiten" in Anspruch nehmen. Dieses Programm hat das Ziel, mit Hilfe einer Beratung durch einen gelisteten Berater der BAFA die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wieder herzustellen oder zu erhalten.

Das Modul enthält die Förderung von 90 % der Beratungskosten in Höhe von 3.000 € .

Die Förderungsvoraussetzung ist, dass das Unternehmen Verluste erzielt oder in naher Zukunft erzielen wird und dadurch mindestens die Hälfte des Eigenkapital vergebraucht.

05.04.2020
BAFA modifiziert die Rahmenrichtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows.
  • Für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind wurden folgende Änderungen durchgeführt:
  • Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten des bei der BAFA gelisteten Beraters.
  • Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehre
  • re Beratungen des neuen Kontingentes ausgeschöpft werden.
  • Der Zuschuss wird von der BAFA direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
  • Die antragsstellenden Unternehmen werden von der Vorfinanzierung der Beraterkosten entlastet.
  • Betroffenen Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor der Antragsstellung führen.
  • Anträge auf Förderung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31.12.2020 gestellt werden.
Eine ausführliche Darstellung zu den Änderungen der Richtlinie finden Sie auf der BAFA - Hompage www.bafa.de im Merkblatt "Vom Coronavirus betroffene Unternehmen"

15.05.2019
Forderungsmanagement - IHK-Seminar, 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr, 28.05.2019 IHK Hannover
Die nachlassende Zahlungsmoral von Kunden und schmerzhafte Zahlungsausfälle führen in Unternehmen zu fehlender Planungssicherheit und bringen zusätzliche Probleme mit sich. Das kann in Extremfällen auch den Unternehmensbestand  in Gefahr bringen.
Das Seminar zeigt Ihnen Wege auf, Ihr Forderungmanagement aufzubauen bzw. zu optimieren, um Ihre Liquidität spürbar zu verbessern.
Share by: